Wer entscheidet, ob die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen?

Ulli Kersten, Donnerstag, 18.06.2020, 13:31 (vor 1411 Tagen) @ Greenhoop2988 Views

"Das Parlament ist (...) nach § 5 Absatz 1 Satz 2 IfSG verpflichtet, die Feststellung (der epidemischen Lage von nationaler Tragweite) aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. "

Ja, und wer entscheidet über das Vorliegen der Voraussetzungen?

Droste und Gates: Voraussetzungen liegen weiter vor
Wodarg usw.: Voraussetzungen liegen nicht mehr vor

Und dann?

PS: Bin übrigens nun mit Attest und ohne Maske unterwegs. Hat noch keinen gejuckt bisher.


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