Gestern konnte man von Gerhard Wisnewski...

Greenhoop, Donnerstag, 18.06.2020, 12:45 (vor 1411 Tagen) @ Prophet4265 Views

...erfahren, dass der Bundestag sich anscheinend bewusst darüber ist, dass die Voraussetzungen für die Feststellung einer epidemischen Lage nicht mehr bestehen. Das hätte zur Folge, dass ALLE Verordnungen die nach §5IfSG angeordnet wurden sofort außer Kraft treten.

Daher möchte man den Ausnahmezustand verlängern:

Gesetzesentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie.

"Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 IfSG hebt der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen." --->"Dies ist inzwischen der Fall."

(Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz)

...und da Söder bereits im Mai d.J. wußte, dass die...

zweite Welle hundertprozentig kommen wird...

können wir davon ausgehen, dass diese uns im Herbst auch tatsächlich erreicht und die Konditionierung (lt. Peter Boehringer) bis 2022 dauern könnte. Der offizielle EU-Impfplan gibt Ende 2022 als Zielvorgabe an, also dürfte der Nachfolgevirus entweder wirklich gefährlich werden, oder die internationale Orchestrierung durch die Sprechpuppen dürfe routinierter ausfallen.


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