Ich kenne keine einzige Zwangsvollstreckung der nicht ein Mahnverfahren vorausging
Daher würde ich es im Zweifelsfall darauf ankommen lassen. Das soll aber Jeder für sich selbst handhaben wie er will.
Grundsätzlich geht es mit dem ersten Brief, sprich der Zahlungsaufforderung, schon los.
Trägt sie keine Unterschrift mit eindeutigem Namen, ist es kein gerichtsfestes Dokument und somit nichtig. Antwortet man entsprechend darauf, hat die GEZ bereits etwas zu tun und gibt Wochen, wenn nicht sogar Monate, Ruhe.
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◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇