Der "Beitragsservice" (GEZ) vollstreckt über die zuständige Vollstreckungsbehörde, die eine Kontopfändung veranlassen kann (mL,mT)

Yellow++, Donnerstag, 14.05.2020, 21:44 (vor 2083 Tagen) @ FOX-NEWS1970 Views

Hallo FOX-NEWS,

wenn man auf den Brief mit förmlicher Zustellung der Vollstreckungsbehörde nicht reagiert, dann kann diese Behörde eine Kontopfändung veranlassen, wobei eine Abfrage der Kontonummer durch die Behörde möglich ist. Beispiel für die förmliche Zustellung findet sich unter folgender Quelle bei Nickles.de:

Rundfunkbeitrag Widerstand

Man sollte die förmliche Zustellung (gelber Brief nicht grauer Brief) abwarten, da für die Vollstreckung bei der GEZ Kosten entstehen und die Ämter überlastet sind. Man kann auch auf Andersdenkende in der Vollstreckungsbehörde spekulieren.

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Mit Grüßen
Yellow++

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