Widerspruch

Falkenauge, Donnerstag, 14.05.2020, 17:22 (vor 2083 Tagen) @ Otto Lidenbrock2510 Views
bearbeitet von Falkenauge, Donnerstag, 14.05.2020, 17:29

Widerspruch mit Begründung gegen den Festsetzungsbescheid erheben, binnen eines Monats.
Bei mir dauerte es 1 1/4 Jahr, bis sie den zurückgewiesen haben, da sie völlig überlastet sind.

Auf die trotzdem immer wieder kommenden Zahlungsaufforderungen habe ich nicht reagiert - ohne Folgen.

Gegen den Zurückweisungsbescheid habe ich (binnen eines Monats) Klage beim Verwaltungsgericht erhoben (in erster Instanz kein Anwalt nötig), die läuft bei mir auch schon 1 Jahr und 2 Monate. Denn die Verwaltungsgerichte sind auch vollkommen überlastet. Man muss nur einen Prozesskostenvorschuss von, bei mir 105 €, einsetzen.

Zur Anregung für die Begründung:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2017/11/03/rundfunkzwangsbeitrag-oder-die-betreut...

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2017/11/10/rundfunkpropaganda-und-der-rechtsgrund...

Mit dem zweiten Teil der Begründung (Propaganda) ist meines Wissens noch kein Prozess bis zum Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht durchgefochten werden. Daher besteht damit noch eine kleine Chance, vielleicht, vielleicht.


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