2 Unterschiede

valuereiter, Sonntag, 19.04.2020, 19:23 (vor 2111 Tagen) @ CalBaer3021 Views

Tepco ... mit zahlreichen Klagen in den USA ueberzogen
Nach der Fukushima-Karastrophe,

klagen kann jeder

obwohl sie von einem reinen Naturereignis ausgeloest wurde.

ist schon mal eine schwächere Position im Rechtsstreit als bei zumindest grober Fahrlässigkeit

und außerdem:
welche KONKRETEN Schäden hatten nicht-Japaner nach Fukushima?

(abgesehen von den deutschen AKW-Betreibern - für die Überreaktion der deutschen "Politik" kann man Tepco aber wohl kaum verklagen)


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