egal: keine Ahnung, was für "Versicherungsbedingungen" du unterschrieben hast
das ist bei einem HAFTPFLICHTschaden egal
Gesetzt den Fall, du fährst mich so an, dass ich schwere Schäden davon tragen würde und dass ich dann an deine Versicherung herangehen würde, um entsprechenden Schadensersatz zu erlangen.... dann müßte ich mit SICHERHEIT KLAGEN.... und das dauert....
bei einem 0815-Auffahrunfall:
wegen des Blechschadens eher nicht ...
und wegen Schmerzensgeld usw. eher wegen der Höhe als wegen der grundsätzlichen Schuldfrage
und die wesentliche Frage:
wie förderlich wären solche Megaprozesse und -streitigkeiten dem weiteren Ausbau des one road-one belt-Megaprojekts?
(mit der Perspektive, dass alle Infrastruktur außerhalb Chinas nach einigen Jahren beschlagnahmt werden KÖNNTE
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--> gibt doch nix schöneres, als die Chinesen Häfen und Eisenbahnen bauen zu lassen, und diese dann einfach zu übernehmen!)
--> einem in sich geschlossenen Reich der Mitte könnte das egal sein, einer aufstrebenden 2/3 Weltmacht/Hegemonialmacht, die auf ihr Image achten muss, nicht!