Abgerechnet wird am Schluss

Mephistopheles, Freitag, 03.04.2020, 22:46 (vor 1483 Tagen) @ Zürichsee558 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Freitag, 03.04.2020, 22:52

Und zwar dann, wenn die, die jetzt nicht erkrankt sind, bei der 2. oder 3. Welle doch noch erkrankt sind und dann, wenn die, die jetzt als geheilt entlassen wurden, einen Rückfall hatten, an dem sie dann verstorben sind und dann, wenn die, die Covid19 überlebt haben, an den Folgekrankheiten von Covid19 verstorben sind.

Gruß Mephistopheles


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