Risiko- und Haftungsalternativen ermöglichen

Dieter, Mittwoch, 05.06.2019, 11:47 (vor 1784 Tagen) @ Silke3240 Views

Liebe Silke,

ja, mit paranoia habe ich telefoniert.

Zum besseren gemeinsamen Verständnis hole ich noch mal ein wenig aus:

1. Die Bundesbank ist Teil der europ. Zentralbank, deren Miteigentümer sie ist (26%).

2. Lt. Bundesbankgesetz ist die Deutsche Bundesbank Kaufmann im Sinne des §1 HGB und ist verpflichtet, einen Jahresabschluß (Bilanz + G+V) aufzustellen, der dem Handelsrecht unterliegt sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

3. Die Bewertung von Aktive und Passiva hat nach der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften zu erfolgen (identisch wie bei Banken).

4. Es gibt höchstricherliche Urteile für Forderungen, die weder verzinst noch einen Tilgungstermin haben, daß diese in einem Zeitraum von ca. 9 Jahren abzusinsen/abzuschreiben sind (Ashitika wird das vermutlich besser wissen). Insofern sind nach dem Handelsrecht Forderungen der Bundesbank, die weder verzinst noch eine Fälligkeit haben entspr. abzuschreiben.

5. Die Bilanz der Dt. Bundesbank wird einen Gewinn/Verlust ausweisen, der an den Bundeshaushalt überführt wird und diesen folglich belastet oder entlastet.
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Bundesbank-ueberweist-Milliarden-an-Haushalt-article2087...

Die TargetII-Forderungen der dt. Bundesbank sind Forderungen gegenüber der EZB, deren Miteigentümer die dt. Bundesbank ist. Die Forderung ist unverzinslich und hat keinen Termin, ist Bestandteil der Aktiva der Bilanz der Dt. Bundesbank.
In der Bilanz der Dt.Bundesbank 2018 unter Punkt 9 (Forderungen innerhalb des Euroraums) unter 9.4 = sonstige Forderungen mit 966 Milliarden ausgewiesen, was in etwa der halben Bilanzsumme entspricht, also der Hälfte der Aktiva der Dt. Bundesbank.
Diese Forderung ist wie jeder andere Bilanzposten entspr. den Vorschriften und höchstrichterlichen Urteilen zu bewerten.

Die Target-Verbindlichkeiten Italiens oder Spaniens sind unverz. Verbindlichkeiten ohne Termin der entspr. nationalen Zentralbanken gegenüber der EZB.

Ich hoffe, bis hierhin sind wir uns einig.


Was passiert, wenn Italien aus dem Euro aussteigt? Die Verbindlichkeit gegenüber der EZB besteht weiterhin, ob sie erfüllt wird und wann steht im Goodwill Italiens.
Inwieweit die EZB jetzt die Forderung abschreibt, bzw. in welchem Maße kann ich nicht beurteilen. Die dt. Bundesbank wäre dann mit ihrem Anteil von 26% am Verlust beteiligt, wobei die Target II- Forderung gegen die EZB in unverminderter Höhe weiter existieren würde.
Für diese Forderung haften die verbliebenen nat. Zentralbanken mit ihren Anteilen (Dt. 26%). Es stellt sich die politische Frage, ob die anderen Nationalbanken (Staaten) ihre Haftung für die 74% der dt. Forderung übernehmen werden?

Was passiert wenn die BRD aus dem Eurosystem aussteigt? Die Forderung der dt. Bundesbank gegenüber der EZB würde weiterhin bestehen. Aufgrund der zu erwartenden Abwertung des Euro gegenüber der DM hätten wir einen sofortigen Abschreibungsbedarf auf die in Euro fällige Target2- Forderung gegenüber der EZB, vermutlich in einer Größenordnung von 400 MIlliarden, die sofort die Bundesbankbilanz belasten würde und somit auch den Bundeshaushalt, der das Loch nur durch Neuverschuldung stopfen kann.

Ob die restlichen Euro-Länder willens sind die dt. Target-Forderung jemals zu begleichen ist ungewiß. Es ist eine politische Frage, schließlich haften die Bürger der Euro-Länder.
Da die BRD nicht unbedingt in der Beliebtheit ganz oben steht, dürfte der politische Willen hierzu schwach ausgeprägt sein, zumal es keinerlei Zwang gibt. (Forderung ohne Termin und ohne Zins)

Die dt. Politik ist aufgrund möglicher Gefahren insofern absolut gefangen, tatsächlich in der jetzigen Form alternativlos.


Meine Grundgedanken kreisen daher um Perspektiven, die Alternativen ermöglichen, Handlungsspielräume.

Und erst jetzt kommt ins Spiel, wie kann man die Target2-Forderungen (1/2 der Aktiva der Dt. Bundesbank) in etwas wandeln, was weniger Risiko beinhaltet, bzw. größeren politischen Spielraum ermöglicht.
Dabei ist es unerheblich ob man die Target2-Salden in Gold, Wertpapiere oder Fremdwährung oder Sachen wandelt, Hauptsache sie werden risikoloser gewandelt.


Du siehst, mein Ansatz ist ein vollkommen anderer als Deiner. Es stellt sich folglich die Frage, ob nach dem Bundesbankgesetz und den Vereinbarungen mit der EZB die Deutsche Bundesbank berechtigt ist, eine derartige Verwertung der Target2-Forderung vorzunehmen.

Es geht darum, die Haftungsrisiken, die der dt. Steuerzahler in riesigem Umfang hat, auf andere zu übertragen.

Gruß Dieter


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