"Notenwechsel" (im Nachhinein) = Sidepaper (mT)

kontiki, Mittwoch, 15.05.2019, 07:14 (vor 1780 Tagen) @ Mandarin2729 Views

schau doch einfach mal in das PDF vom wissensch. Dienst des Bundestages:

S.6:

1.3. Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (sog.„2+4-Vertrag“) vom 12. September 1990

S.7:

1.4. Der Notenwechsel vom 27./28. September 1990
Im Zuge des „2+4-Vertrages“ kam es am 27./28. September 1990 21 zu einem Notenwechsel zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs. Dieser Notenwechsel sieht in Art. 2 das Außerkrafttreten des „Überleitungsvertrages“ vor, verbunden jedoch mit der Einschränkung nach Art. 3, dass verschiedene enumerativ aufgezählte Regelungen trotz der Aussage von Art. 7 Abs. 1 Satz 2 des „2+4-Vertrages“ weiterhin in Kraft bleiben. 22 Demnach bleiben auch nach 1990 folgende Bestimmungen des
Überleitungsvertrages wirksam:
- aus dem ersten Teil: Art. 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie die Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8,
- aus dem dritten Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs,
- aus dem sechsten Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3,
- aus dem siebten Teil: Art 1 und Art. 2,
- aus dem neunten Teil: Art. 1,
- aus dem zehnten Teil: Art. 4.
Bei den fortgeltenden Bestimmungen handelt es sich im wesentlichen um sog. „verstei-
nertes Besatzungsrecht“, also Besatzungsrecht, welches bereits bei Abschluß des „Über-
leitungsvertrages“ keinerlei Disposition durch die deutsche Staatsgewalt unterlag. 23 usw. usw.


Der o.g. "Notenwechsel" vom 27./28.09. dürfte genau das Sidepaper sein das du meinst. Beste Grüße


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