Bundesrepublik kann sich völkerrechtlich nichts auferlegen

aman13, Dienstag, 14.05.2019, 07:05 (vor 1803 Tagen) @ kontiki4189 Views

Weil völkerrechtlich die Bundesrepublik kein handelndes Subjekt ist.
Ein Friedensvertrag darf nur das Deutsche Reich aushandeln unter Kompromiss ( ggf Verzicht aif ) zu den Ostgebieten.
Die Bundesrepublik sieht sich als Nachfolgerin des Dritten Reiches (und baut mit der EU das Vierte Reich ) und nicht als Nachfolge des Deutschen Reiches.
Deshalb das Rundeeiere, da wird getäuscht.
Die Bundesrepublik dürfte ggf die vollständige Kapitulation unterschreiben, des kapituliert hat nur die Wehrmacht.
Auch das wäre ein Weg zum Friedensvertrag wenn auch nicht der FV selbst, aber dann müsste auch Rammstein schliessen..
https://youtu.be/4cKc-GW2G7k
Verworren aber nicht hoffnungslos..

- was ja ständig in den MMM behauptet wird !

Hier sagt das Gutacheten der Wissenschaftlichen Dienstes:

"... Der Kriegszustand zwischen den Westalliierten und der Bundesrepublik
wurde faktisch
schon Ende der 40er/Anfang der 50er Jahre beendet, spätestens jedoch mit
den – dekla-
ratorischen – gemeinsamen Erklärungen über das Ende des
Kriegszustandes im Juli
1951. 27 Die Sowjetunion gab eine gleichlautende Erklärung im Jahr 1955
ab. 28 Die
Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland
mit den
drei westlichen Siegermächten erfolgte bereits mit Gründung der
Bundesrepublik; mit
der Sowjetunion wurden 1955 diplomatische Beziehungen aufgenommen. Die
ersten
beiden Voraussetzungen eines völkerrechtlichen Friedensvertrages werden
durch den
„2+4-Vertrag“ somit nicht erfüllt. Daher wird in der
Völkerrechtswissenschaft eher da-
zu tendiert, den „2+4-Vertrag“ nicht als Friedensvertrag
anzusehen
. 29
Allerdings enthält nach Art. 12 der Präambel der „2+4-Vertrag“ die
„abschließende Re-
gelung in bezug auf Deutschland“, womit zum Ausdruck kommt, dass es
die formelle
Urkunde eines Friedensvertrages herkömmlicher Art nicht mehr geben
wird
, durch den
„2+4-Vertrag“ vielmehr die endgültige und abschließende Regelung in
bezug auf
Deutschland geschaffen werden soll. 30 ..."

Warum gibt es nicht einfach einen klassischen Friedensvertrag? Warum eiert
der Wissenschaftliche Dienst mit irgendwelchen Erklärungen aus den 50er
Jahren herum, die irdendwie so ähnlich wie ein Friedensvertrag wären?
Warum schließt man eine "formelle Urkunde eines Friedensvertrages
herkömmlicher Art" dann nochmal explizit aus? Eine solche Urkunde würde
doch nicht weh tun, wenn man es ehrlich meinen würde. Das würde jegliche
Verschwörungstheorien unterbinden und das obenstehende "Herumgeeiere"
obsolet machen!


Besonders schön ist auch das hier (S.8 unten): "... Der Fortbestand
des Besat-
zungsrechts basiert darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland freiwillig
eine entspre-
chende völkerrechtliche Bindung eingegangen ist.
Die Tatsache, dass
sich ein Staat ge-
genüber anderen Staaten Bindungen auferlegt, ist jedoch kein Beweis
für eine nur un-
vollständige Souveränität des Staates, sondern im Gegenteil gerade
Ausfluß seiner Sou-
veränität.
24 ..."

Wenn man freiwillig völkerrechtliche Bindungen eingehen möchte, warum
beendet man nicht einfach die Bestzungsrechte und schließt dann neue
völkerrechtliche Verträge -> die dann eben nicht mehr BESATZUNGSRECHT
heißen
? Der letzte Satz mit dem Ausfluß der Souveränität ist dann
einfach nur noch der Hohn!

Danke Reffke, so eindeutig und von so "glaubhafter" Stelle hatte ich das
noch nirgends gelesen!


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