freiwillige völkerrechtliche Bindung zu Besatzungsrecht -> bei Vertragsschluß keine Disposition durch BRD
Die BRD hat sich also freiwillig für etwas entschieden, das eigentlich gar nicht zur Disposition stand
Zitat S.8 unten: "... Der Fortbestand des Besatzungsrechts basiert darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland freiwillig eine entsprechende völkerrechtliche Bindung eingegangen ist.
Zitat S.7 unten: "... Bei den fortgeltenden Bestimmungen handelt es sich im wesentlichen um sog. „versteinertes Besatzungsrecht“, also Besatzungsrecht, welches bereits bei Abschluß des „Überleitungsvertrages“ keinerlei Disposition durch die deutsche Staatsgewalt unterlag. 23 ..."