freiwillige völkerrechtliche Bindung zu Besatzungsrecht -> bei Vertragsschluß keine Disposition durch BRD

kontiki, Dienstag, 14.05.2019, 07:28 (vor 1808 Tagen) @ kontiki4002 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 14.05.2019, 07:34

Die BRD hat sich also freiwillig für etwas entschieden, das eigentlich gar nicht zur Disposition stand

Zitat S.8 unten: "... Der Fortbestand des Besatzungsrechts basiert darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland freiwillig eine entsprechende völkerrechtliche Bindung eingegangen ist.

Zitat S.7 unten: "... Bei den fortgeltenden Bestimmungen handelt es sich im wesentlichen um sog. „versteinertes Besatzungsrecht“, also Besatzungsrecht, welches bereits bei Abschluß des „Überleitungsvertrages“ keinerlei Disposition durch die deutsche Staatsgewalt unterlag. 23 ..."

[[freude]]


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