macht es Sinn, zwischen Erst- und Zweitstimme zu differenzieren?

Dieter, Mittwoch, 30.08.2017, 22:55 (vor 2433 Tagen)3514 Views

Hallo,

würden sich Parteien und Abgeordnete im Sinne des Grundgesetzes verhalten, wäre die Fragestellung in der Überschrift überflüssig, da es dann natürlich Sinn machen würde, zwischen Person und Partei zu differenzieren.

Aber was haben wir: Fraktionszwang, der in sehr seltenen Fällen hin und wieder mal freigegeben wird, bei Themen, die aber nicht der Wähler bestimmt, sondern die Partei-Oberen.

Wieso sollte man dann bei der Erststimme für einen Kandidaten stimmen, den man zwar im eigenen Sinne für besonders geeignet hält (auch wenn er nicht der präferierten Partei entspricht), der aber in Ausführung seiner Abgeordnetentätigkeit sich dem Fraktionszwang unterordnet.

Dann wäre es doch ehrlicher, einer Partei, die die eigenen Vorstellungen am ehesten vertritt, beide Stimmen zu geben.

Leider muß man auch sagen, daß aufgrund des parteienoligarchischen "Demokratie"-Prinzips eine Erststimme überflüssig geworden ist, bzw. unser Wahlsystem der Ehrlichkeit halber der Realität angepaßt werden müßte.

Gruß Dieter


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