Abrechnung mit der Nomenklatura

peterpan, Montag, 28.08.2017, 10:32 (vor 2426 Tagen) @ peterpan3686 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 28.08.2017, 10:44

Hallo,
die vorige Überschrift ist vielleicht etwas missverständlich: Ich meine damit nicht die Abrechnung mit dem vorigen Eintrag, sondern die kommende Abrechnung mit der jetzigen Nomenklatura.

Bei dieser kommenden Abrechnung gibt es keine Wendehälse mehr, wie 1945 und zuletzt 1998, als die BRD von der DDR übernommen wurde (ja, genau so rum - die Kanzlerin ist eine ehemalige STASI-Führerin).
Alle Beamten und Politiker, die dann die alte Leier bringen, "das mussten wir doch machen, die Kanzlerin /der Führer hat es uns doch befohlen" sollten im Beamtengesetz nach dem Paragrafen Remonstrationspflicht suchen. Illegal bleibt illegal und kriminell bleibt kriminell, auch wenn es der vorgesetzte Beamte oder Politiker vorgibt.

Das ganze wird vielleicht noch 2-3 Jahre dauern, aber der Tag des Herrn wird kommen.
Gruss


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