Gilt nur für Migranten:

D-Marker, Dienstag, 20.11.2018, 08:05 (vor 1986 Tagen) @ NST4989 Views

...

Zitat:
Das Landgericht sah ein anderes Motiv als die politisch weisungsbundene
Staatsanwaltschaft, die sich über das Urteil beschwerte und den BGH
involvierte.

...


"Ziel 13: Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel und Bemühung um Alternativen

29. Wir verpflichten uns, zu gewährleisten, dass jegliche Freiheitsentziehung im Kontext der internationalen Migration
einem rechtsstaatlichen Verfahren folgt, nicht willkürlich ist, auf der Grundlage des Gesetzes, der Notwendigkeit,
der Verhältnismäßigkeit und einer Einzelprüfung erfolgt, von entsprechend befugtem Personal vorgenommen wird
und von möglichst kurzer Dauer ist, ungeachtet dessen, ob die Freiheitsentziehung bei der Einreise, beim Transit
oder beim Rückkehrverfahren stattfindet und an welchem Ort sie erfolgt. Wir verpflichten uns ferner, nicht frei-
heitsentziehenden Alternativen
, die im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, den Vorzug zu geben und einen
menschenrechtsbasierten Ansatz zu verfolgen, bei dem die Entziehung der Freiheit von Migranten nur als letztes
Mittel eingesetzt wird
...

Quelle: Migrationspakt
www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf

Da werden es die Staatsanwaltschaften in Zukunft leicht haben.

Für Mitglieder der Köterrasse:
https://www.focus.de/finanzen/recht/zwangsabgabe-der-oeffentlich-rechtlichen-frau-wollt...


LG
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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