AfA aufpeppen

Echo, Sonntag, 26.05.2024, 08:10 (vor 22 Tagen) @ Dieter1532 Views
bearbeitet von Echo, Sonntag, 26.05.2024, 08:19

Es gibt Möglichkeiten, die AfA nach oben zu treiben: z.B. Veräußerung innerhalb der Familie. Für diesen Vorgang wird meist keine Grunderwerbsteuer fällig aber der neue Wertansatz zähltv dann bei der AfA-Berechnung.

Oder etwa Denkmalimmobilien, die haben andere AfA Zeiträume. Der Grund, warum AfA überhaupt interessant ist, ist die Gegenrechnung mit Einkommen (etwa aus Angestelltenverhältnis). Die müssen aber auch in entsprechender Höhe vorhanden sein, damit das ganze Sinn ergibt.

Eine weitere Möglichkeit der Umgehung von AfA Vorschriften ist bekanntermaßen das Leasing. Das geht auch bei Gebäuden.

Die AfA ist nur eine Seite der Medaille. Zum einen wird die Immobilie in der Regel nach 50j. nicht wertlos (Grundstück ist ja bei der AfA außen vor weil keine Abnutzung), sondern die Inflation steigert typischerweise auch den Gebäudewert, welcher im Privatvermögen sogar steuerfrei vereinnahmt werden kann nach Wartezeit. Etwaige Renovierungen sind auch wieder absetzbar (je nach Umfang sofort oder über Abschreibungszeitraum). Noch dazu kommen die Mieteinnahmen, die wiederum versteuert werden (Ausnahme z.B. bei der Rechtsform Familien-e.V. aber im Gegenzug ist die Veräußerung nicht steuerfrei).

Problematischer sehe ich die Mehrwertsteuer. Bei Babynahrung und Hausbau ist sie auf 19%. Muss das sein?


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