Wie der Staat Bauherren und Immo-Käufer steuerlich verarscht.

Dieter, Samstag, 25.05.2024, 09:35 (vor 23 Tagen)3921 Views

Wie die Steuergesetzgebung den Steuerbürger verarscht bei Wirtschaftsgütern mit langer Nutzungsdauer und linearer AfA:

Hallo,

Die Kosten für Nutzungsgüter mit langer Nutzungsdauer können bekanntlich nicht sofort zum Zeitpunkt der Ausgaben den steuerlichen Gewinn oder Überschuß reduzieren, sondern nur anteilig auf die Nutzungsdauer bezogen, was man dann Abschreibung nennt.
Nun besteht hierbei ein Aspekt, der für den Staatshaushalt ausgesprochen günstig ist, bzw. für den Investor ungünstig, nämlich die lineare Abschreibung (AfA).

Beispiel: Kauf eines Mietshauses in 1990. jährliche AfA = 2%, also 50 Jahre, die man benötigt, um die Kosten steuerlich geltend zu machen. Allerdings betrachten unsere Volkswirtschaften eine kontinuierliche Inflationsrate von 2% als optimal. Sodaß ein Abschreibung vom ursprünglichen Kauf- oder Herstellungspreis nach etlichen Jahren real nur noch ein Bruchteil der 2% entspricht.

Grundsätzlich ergibt sich daraus, daß man bei langfristigen Wirtschaftsgütern aufgrund der Steuersystematik niemals real die Gesamtkosten steuerlich geltend machen kann, sondern bei Häusern bspw. max. 50%, je nach Inflationsentwicklung kann das auch wesentlich weniger sein.

Somit sind hohe Neubauraten z.B. bei Immobilien für die Staatsfinanzen äußerst attraktiv. Kurzfristig, da über 50% der Gesamtbaukosten direkt oder indirekt in die Staatskasse fließen und langfristig, indem der Bauherr oder Käufer nur einen geringen Teil seiner Baukosten real steuerlich geltend machen kann.

Gruß Dieter

PS: Derzeit sind 2,5% linear bei Gebäuden möglich, was aber am grundsätzlichen Problem nichts ändert.
Korrekt wäre, wenn die abzusetzende AfA jährlich um die entspr. Inflationsrate erhöht würde, nur so wäre es korrekt.

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.


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