Vergleich und Anwaltskosten

Manuel H., Samstag, 28.01.2023, 11:20 (vor 426 Tagen) @ Joe681548 Views

Die Aufteilung der Kosten des Verfahrens kann in einem Vergleich frei vereinbart werden. Meist trägt jede Partei die eigenen (was sehr unterschiedliche Beträge sein können)

Bevor man also in ein Gerichtsverfahren einsteigt, sollte man diese Kosten kalkulieren.

Gewinnt man, dann alles gut.

Vergleicht man,

Auf Kläger-Seite
dann wird oft die ursprüngliche Forderung durch die Prozesskosten aufgefuttert

Auf Beklagten-Seite
dann wird zwar die Forderung abgewehrt, aber durch die Prozesskosten ist das Geld dennoch weg.


Verliert man, dann hätte man besser dem Mahnbescheid nicht widersprochen und gleich gezahlt.

Bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen wird meist verglichen.


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