Aushöhlung des Rechtsstaats im Kleinen

Hans, Samstag, 28.01.2023, 06:30 (vor 445 Tagen)4252 Views

Folgender Fall: Ein bestelltes Taxi, das zum Urlaubsantritt eine Familie in der Frühe zum Busbahnhof bringen sollte, kommt einfach nicht. So muss der Familienvater in der Not das eigene Auto benutzen und es eine Zeit lang im Parkhaus abstellen. Neben der Hektik entsteht dadurch ein Schaden, dass die Parkgebühren höher sind als die eingesparten Taxikosten.

Nach der Reise lehnt die Taxifirma mit Hilfe einer eingeschalteten Rechtsanwaltskanzlei einen Schadensausgleich ab. Die Übermittlung von Beweisen führt dann zu einem Angebot, das nur einen Teil des Schadens abdeckt. Nach Geltendmachung des ganzen Schadens schalten die Kanzlei und die Firma um und verweigern trotz mehrfacher Aufforderung irgendeine Reaktion.

Dieser überschaubare Rechtsstreit lässt den Verdacht aufkommen, dass Firma und Rechtsanwalt gemeinschaftlich Recht brechen statt es durchzusetzen. Vor allem: Ein Jurist beugt das Recht statt es zu pflegen.

Was tun? Anzeige bei der Rechtsanwalts-Zulassungsbehörde? Besorgung eines gerichtlichen Mahnbescheids beim Mahngericht? Eine weitere E-Mail-Mahnung mit Hinweis, die Behörden einzuschalten? Verzicht auf den kleinen Geldbetrag und dafür eine gepfefferte Bewertung im Internet? Wie verhält man sich am klügsten beim nächsten Mal?

Danke für Euer Interesse, und Grüße in die Runde!


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