AGB studieren?

Manuel H., Samstag, 28.01.2023, 07:50 (vor 455 Tagen) @ Hans2434 Views

Als häufiger Taxifahrer kenne ich das, dass ab und an schlicht niemand kommt. Ich vermute mal ganz stark, dass die Taxizentralen wie auch die Fahrer eine Haftung für eventuelle Schäden in ihren AGBs ausgeschlossen haben.

Denn Taxifahrer können verunfallen, im Stau stecken bleiben, eine Autopanne haben, der Funk gestört, eine Demo die Straßen gesperrt usw.

Ich denke mal, dass man nicht mehr erreichen kann als dass die Taxifirma als goodwill irgendwas Tröstliches anbietet.

Ein Richter wird schlicht feststellen, dass es einem Taxikunden zuzumuten sei, seine Taxifahrten zeitig so zu planen, dass er bei einem Ausfall dennoch zum Ziel kommt, indem er eine andere Taxifirma beauftragt oder sich einen Leihwagen nimmt, den man üblicherweise an Flughäfen wieder abgeben kann. Wie das auf dem platten Land zu realisieren sein soll, weiß ich allerdings auch nicht.

Im Sinne der Schadensminimierungspflicht wäre dem Geschädigten vielleicht auch noch vorzuhalten, dass er das Auto doch hätte auf einen kostenlosen Parkplatz umparken lassen können. :-)


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