Anwälte als Organe der Rechtspflege

Echo, Samstag, 28.01.2023, 09:51 (vor 444 Tagen) @ Hans1948 Views
bearbeitet von Echo, Samstag, 28.01.2023, 10:01

Die Anwälte haben in erster Linie 1 im Sinne: ihr eigenes Salär. An zweiter Stelle die Interessen des Auftraggebers, nicht der Gegenseite. Habe selber schon viele (!) völlig absurde Anwalts- und Inkassoschreiben (auch inkassounternehmen brauchen eine Zulassung) abgewehrt. Fast immer wird bei Kostenrechnungen übertrieben: Schäden, Zinsen, Auslagen, Honorar. Wenn sie faul sind handeln sie mit der Gegenseite meistens einen Vergleich aus, kein Bock auf Gericht, Streitwert zu niedrig, Aufwand hoch. So eine Anklageschrift schreibt sich nicht von alleine (strotzt meistens außerdem vor Copy Paste Fehlern). Wer sich im Recht fühlt sollte den Gang zum Gericht nicht scheuen. Im vorliegenden Fall kann ich hierzu keine abschließende Prüfung vornehmen; mit etwas Recherche findet man wahrscheinlich ähnliche Situationen.

Anstatt mit Anwälten zu diskutieren empfehle ich meistens folgendes.
Als Gläubiger: Frist setzen mit Hinweis auf Mahnantrag. Dann gelben Brief beantragen. Das kostet meist nur einen zweistelligen Betrag. Geht online und die Gerichtshotline hilft einem bei Problemen. Legt die gegenseite Widerspruch ein dann landet das ganze vor Gericht und kostet noch etwas extra. So weit kam es bei mir aber nie weil es immer akzeptiert wurde.
Als Beschuldigter: Bestreiten der Forderung mit der Bitte um ordentliches Gerichtsverfahren.


Beschwerden bei der anwaltskammer bringen nicht wirklich was weil die meisten Anwälte einfach nur Rechtsverdreher sind, die decken sich gegenseitig (deswegen auch der Versuch eines Vergleichs. So kommt das wahre Recht nie zum Tragen)...


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