Wird doch angewandt, von den sog Aktivisten der letzten Generation, die dürfen nahezu folgenlos zu Straftaten aufrufen, Straftaten ausführen usw....

Joe68, Donnerstag, 08.12.2022, 10:47 (vor 504 Tagen) @ Mirko22987 Views

Ich bin nur ein Laie, der (gefährliche) Eingriff in den Straßenverkehr bzw Luftverkehr ist eine Straftat, zumindest auf dem Papier

https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrliche_Eingriffe_in_den_Bahn-,_Schiffs-_und_Luf...

, aber weder Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte sehen darin was verwerfliches, im Gegenteil, auf Anweisung der Politik werden beide Augen zugedrückt, der Bürger muss es hinnehmen das , bei richtiger Gesinnung/Haltung, willkürlich zweierlei Recht gesprochen wird. Es kommt auf die Motivation und den Zeitgeist an, nicht auf die Tat selbst.
Der deutsche Oberst, der in Afghanistan, aufgrund einer abstrakten Gefährdung, ein paar dutzend Zivilisten als Kolleteralschaden töten ließ, wurde nach seiner Rückkehr zum General befördert, und auch der deutsche Staatsanwaltschaft sah nichts verwerfliches beim Töten von Zivilisten, wenn sie neben einem festgefahrenen Tanklaster Sprit klauen.

Aber da wir in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung, mit der Herrschaft des Rechts, leben, hat das sicher alles seine Richtigkeit, schließlich sind wir nicht in China, oder Russland, sondern im besten Deutschland aller Zeiten.


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