Strafrechtliches Risiko

Manuel H., Freitag, 02.12.2022, 05:12 (vor 511 Tagen) @ helmut-13060 Views

Wenn sich bei der Erfassung der Einkäufe die Kassiererin vertut, ist das ein Fehler des Geschäfts, vertut man sich als Selbst-Scanner, ist man schnell in der strafrechtlichen Kiste, nennt sich Ladendiebstahl.


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