Robert Habeck Video: Wann ist etwas von der Kunstfreiheit gedeckt? (mVuT)

DT, Dienstag, 09.08.2022, 20:41 (vor 597 Tagen) @ Olivia2947 Views
bearbeitet von DT, Dienstag, 09.08.2022, 20:49

https://www.youtube.com/watch?v=T7UV4s1Zsdg

Titel: "SKANDAL-VIDEO: Rechtsextreme inszenieren Robert Habecks Entführung auf Facebook"

"Das Bundeswirtschaftsministerium geht gegen ein Video Rechtsextremer vor, das Minister Robert Habeck (Grüne) als Schuldigen in einem Prozess wegen der Sanktionspolitik seiner Partei darstellt. „Wir haben das Video bei Facebook gemeldet, damit es dem Netzwerk-Durchsetzungsgesetz entsprechend geprüft und gelöscht wird. Zudem prüfen wir den Sachverhalt juristisch“, teilte das Ministerium am Montag auf Anfrage mit.

In dem Video, das am Montag zunächst zumindest noch im Telegram-Kanal der QAnon-Verschwörungsbewegung zu finden war, wird ein Mann in einem rot-orangenen Gefangenenanzug, mit einem Sack über dem Kopf und in Handfesseln in einem Fahrzeug gezeigt. Die Person soll offensichtlich Habeck darstellen. Zu hören ist eine Stimme, die einen vermeintlichen Urteilsspruch verkündet: „Sie, Robert Habeck, werden vom Volk verurteilt zu 16 Wochen Pranger auf dem örtlichen Marktplatz.

Am Ende des Videos wird eine Demonstration in Heidenau bei Dresden beworben, bei der ein Habeck-Darsteller an einen Pranger gestellt werden soll. Zuerst hatte das Online-Portal „Tag24“ am Montag darüber berichtet."

https://www.welt.de/politik/deutschland/article240363793/Habeck-am-Pranger-Wirtschaftsm...

Beim Erdogan-Video von Böhmermann hatte sich das ZDF auf die Kunstfreiheit berufen.

Hier ist jetzt von einer möglichen "mehrjährigen Haftstrafe" die Rede:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.angebliche-entfuehrung-welche-folgen-das-habe...

" Welche Konsequenzen hat das Video?

Die Dresdner Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit dem Video wegen eines Anfangsverdachts von Straftaten. Derzeit werten die Ermittler das Video noch aus und prüfen, ob es sich um eine „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ und um eine „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ handelt. In diesen Fällen wären auch mehrjährige Haftstrafen möglich. Der Staatsanwaltschaft liegt das Video seit Freitag vor, wie lange die Ermittlungen dauern, ist noch unklar."

Ist es eigentlich das gleiche, heute bei Protest als "Demokratiefeind" geframt zu werden, wie in der DDR als "Konterrevolutionär"?

https://www.sueddeutsche.de/politik/freie-sachsen-habeck-pranger-staatsanwaltschaft-1.5...

"Man könne besorgte Bürger nur davor warnen, sich vor den Karren von Rechtsextremisten spannen zu lassen und Seite an Seite mit ihnen zu protestieren."

Das klingt 1:1 wie damals die Sätze der SED im Neuen Deutschland anno 89.

Schon jetzt laufen die Framingbeauftragten der Grünen Khmer heiß, um die Proteststürme, die bei den Gas- und Strompreisen über das Blackout-Lenchen und den Frackinggas-Robert hereinbrechen werden, abzumildern.


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