Das heißt, das gilt nur für den Rundfunkbeitrag.

helmut-1, Siebenbürgen, Dienstag, 07.06.2022, 22:07 (vor 660 Tagen) @ XERXES2115 Views

Das wiederum würde bedeuten, wenn ich Dich richtig verstehe, dass ich darauf bestehen kann, z.B. meine Kfz-Steuer in Form von Bargeld an das Finanzamt zu entrichten.

Wenn ich richtig informiert bin, geht das nur, wenn ich bei der Bank oder der Post das auf das Konto des FA einbezahle, einschl. der 5 € Gebühren. Immer in dem Fal, wenn ich kein Konto habe.Oder das Konto ist gesperrt/gepfändet oder sonst was.


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