Jetzt schlägts 13: Können die Banken mit uns machen, was sie wollen?

helmut-1, Siebenbürgen, Dienstag, 07.06.2022, 21:34 (vor 660 Tagen)4944 Views

Gretchenfrage: Sehe ich das zu eng, oder übertreibe ich da, oder bewerte ich da etwas falsch?

Worum gehts:

Also, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Otto Normalo kein Recht auf Bargeld mehr hat, auch kein Recht auf Barzahlung.

In meinen Augen ein Hammer.

Jetzt gehts aber noch weiter:

Es können sich durch den Zirkus in der Ukraine, und wie sich das noch weiter entwickelt, Situationen ergeben, wodurch der Staat, oder auch die Bank selbst, eine Entscheidung trifft, die eine Sperrung des Bankvermögens, oder sogar eine Einziehung, nach sich ziehen.

Offensichtlich hat sich da was in den AGBs geändert. Dieser Passus lässt bei mir eine rote Lampe aufleuchten:

Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden

(3) Störung des Betriebs
Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

Definieren wir mal "von hoher Hand":

Unter „Verfügungen von hoher Hand“ versteht man in diesem Zusammenhang vor allem staatliche Maßnahmen wie beispielsweise Enteignungen oder Beschlagnahmen, unabhängig davon ob sie berechtigt sind oder nicht. In Bezug auf das Bankgeschäft kommen hier beispielsweise die Beschlagnahme oder Sperrung von Kontoguthaben in Betracht, zum Beispiel aufgrund eines Wirtschaftsembargos oder wegen politischer Auseinandersetzungen.

Ich kenne jemanden in meinem Umfeld, der macht auch Geschäfte mit Russland. Die lässt er derzeit ruhen, weil es nicht möglich ist, Waren aus Russland herauszubekommen. Er müsste das über Weißrussland machen, und das würde die Transportkosten verdrei- bis vervierfachen. Unterstellen wir mal, dass das Finanzamt weiß, dass die ordnungsgemäß versteuerten Gewinne aus den Geschäften mit Russland herrühren. Dem Staat gefällt das nicht und er beschlagnahmt das Kontoguthaben.

Blödsinn? Unmöglich? Ich kann es nicht beurteilen. Fest steht, dass in diesem Fall die Bank nicht haftet, und gegen den Staat müsste man dann klagen. Bis es da zu einem letztinstanzlichen Urteil kommt, ist jeder Betrieb und Investor pleite.

Also, ich persönlich mache keine Geschäfte mit Russland, aber ich habe in meinen guten alten Safe (konnten wir nur mit Eisenrollen und Tricks und 4 kräftigen Männern transportieren) wesentlich mehr Vertrauen als in die Bank.

https://report24.news/gericht-verneint-recht-auf-bargeldzahlung-banken-schliessen-haftu...


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