Rechtsnachfolge

Bergamr, Montag, 02.05.2022, 18:57 (vor 718 Tagen) @ aman132104 Views

Hallo aman13,

das untergegangene Deutsche Reich (mit Verfassung der Weimarer Republik!) wurde nur propagandistisch, zuerst in Reden und im Wahlkampf, später ab '33 auch als Eigenbezeichnung, quasi als Markennamen, mit dem Begriff 'Drittes Reich' von den NaSos betitelt. Ein völkerrechtlicher Unterschied besteht nicht.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 stellt die Rechtsnachfolge der BRD klar.

Bei der Rechtsnachfolge der Sowjetunion durch die Russländische Föderation gibt es zwar immernoch Diskussionen im Elfenbeinturm, de facto ist aber der Käse gegessen durch die Übernahme aller Rechte und Pflichten durch Rußland.

Also: Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht '45 => Untergang des Deutschen Reiches => Rechtsnachfolger BRD ab '49 plus Beitritt der untergegangenen DDR : die jetzige BRD

Und ebenso: Auflösung der UdSSR '91 => Rechtsnachfolger Russländische Föderation

Das vertrackte und aus meiner Sicht perfide an der sowieso bescheidenen deutschen Besatzungslage ist aber das Fehlen der physischen Präsenz und Zugriffsmöglichkeit der 4. Siegermacht: Ex-UdSSR / jetziges Rußland.

Eigentlich rein rechtlich in der gleichen Position wie VSA, Albion und der Große Gockel; aber durch den Lauf der Geschichte quasi um die Beute betrogen. Und jetzt auch noch konfrontiert mit dieser dümmlichen Instrumentalisierung dieser Beute durch die 3 ehemaligen Verbündeten.

Und das wird uns noch mächtig um die Ohren fliegen. Auch, weil VSA zu gierig-dominant den Iwan beschixxen hat.

Gruß
Bergamr

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Ehrlich schade für die Heimat! Endgültig verloren seit Sommer 2015 ...


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