Rückfrage dazu

Manuel H., Samstag, 12.02.2022, 10:58 (vor 1406 Tagen) @ D-Marker2507 Views

Die schmeißen Dich einfach mit Gewalt raus, drei, vier Security-Gorillas und Du liegst auf der Straße.

selbst erlebt:

Maske verrutscht, Kassierer schreit, ich hätte sie sofort überzuziehen. Ich komme dem nur zögernd nach, vier Leute umringen mich, nehmen den Einkauf vom Band, ziehen mich an den Haaren raus, ich rufe "Rufen Sie die Polizei", versuche mein Handy aus der Tasche zu ziehen (Akku leider leer), stehe umringt von Gorillas und der Filialleiterin vor der Tür, sehe, dass meine Tasche, die mit Fusstritten raurgekickt wurde, seinen Inhalt verstreut hatte, sammele Schlüssel, Perso, Kredikarten vom Boden auf. Polizei erscheint, gerufen von der Filialleiterin, hochaggressiv, war schon von der Filialleiterin gebrieft (Kunde hat rumrandaliert, Personal beleidigt) Ich sei Beschuldigter wegen Beleidigung und Körperverletzung und solle mich äußern, hätte jetzt ein Jahr Hausverbot. Ich erstattete Anzeige wegen Körperverletzung. Von der Polizei wurde ich belehrt, dass das Personal das Recht hätte, ein ausgesprochenes Hausverbot sofort und ohne Polizei hinzuzurufen mit Gewalt durchzusetzen. (Das kannte ich in den 90ern als Gewerbetreibender noch anders, ich hab immer bei seltenen Hausverboten die Polizei vollziehen lassen)
Übrigens, es macht einen Unterschied, wer die Polizei ruft. Der Anrufer gilt automatisch als Opfer, dem die Polizei helfen muß, der, der (hier mangels Akku) nicht anruft, automatisch als Täter.

Alle Verfahren wurden übrigens mangels öffentlichem Interesse eingestellt.

Du hast zwei, drei, vier Zeugen, die Dich als Randalierer bezeugen, man müßte da selber Zeugen haben (also niemals alleine einkaufen) oder darauf drängen, dass die Überwachungs-Aufzeichnungen sichergestellt werden.


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