Antidiskriminierungsgesetz greift da wohl nicht

D-Marker, Rostock (MV), Freitag, 11.02.2022, 21:47 (vor 1410 Tagen) @ stokk2802 Views

Sonst hätte er Dich nicht eingestellt, wird er vor Gericht argumentieren.
Aber bei Deinem vermutlichen Anliegen hast Du keine schlechten Karten.
Es besteht nach wie vor keine Auskunftspflicht gegenüber Deinem Arbeitgeber über die Gründe der Maskenbefreiung.

Aber frag genauer nach, dann kann ich besser antworten.

In der Zwischenzeit Lektüre von einem anderen Foristen.

Zitatanfang:

Der Einfachheit halber ist O = Ordnungsamt/ Polizist
und V der Maskenverweigerer:


V betritt einen laden ohne Maske. Irgendwie kommt da zufällig O und sagt: Sie tragen keine Maske.
V: Ja das stimmt.
O:Warum tragen Sie keine Maske?
V: Aus gesundheitlichen Gründen
O: Wie lauten diese Gründe?
V: Die möchte ich Ihnen aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitteilen.
O: das müssen Sie aber, sie brauchen ein attest.
V: Ich muss Ihnen die Gründe nicht mitteilen.
O: Dann machen wir eine Anzeige.
V: Das ist OK.
O: Ihren Personalausweis bitte.
V: Den habe ich nicht dabei weil ich Angst habe den zu verlieren, ich weise mich mit dem Führerschein aus.
O: das geht nicht ich will Ihren Perso.
V: Ich habe den nicht dabei... Geplänkel, dann ausweisen mit dem Fürerschein etc.
O: Ich mache jetzt eine Anzeige.
V: Das ist ok.
O füllt jetzt einen Anzeigebogen aus und fragt dann am Schluss was er eintragen soll bei Grund warum keine Maske getragen wird.
V: Aus gesundheitlichen Gründen.


Dann kommt nach ca. 4 Wochen ein Anhörungsbogen. Diesen nicht unterschreiben, nicht ausfüllen, lediglich eintragen:
V: Ich mache keine Angaben. Zurücksenden


Dann kommt nach mindestens weiteren 8 Wochen ein Bußgeldbescheid zwischen 15 und 130,- €.
Diesen nicht ausfüllen, unterschreiben oder sonstiges sondern nur auf die Rückseite und das ist jetzt ganz wichtig schreiben:
„Ich erkenne diesen Bescheid nicht an.“ Nichts weiter.


Dann geht das alles zum Staatsanwalt. Hier werden 95% aller Corona Bußgeldbescheide eingestellt, weil die auch wissen dass der ganze Rotz nicht Rechtmäßig ist und vor Gericht keinen Bestand hat.


Gehörst du jetzt zu den unglücklichen 5% dann bekommst du in ca. 3-5 Jahren eine Vorladung vor Gericht (weil die total überlastet sind mit dem Rotz).
Dort sagt der Richter:
Lieber V sie sind vor 5 Jahren im Supermarkt ohne Maske gewesen und gaben an sie hätten einen medizinischen Grund.
Wie lautete dieser?
V: Herr Richter, ich weiß das leider nicht mehr, bin aber sicher dass ich zu diesem Zeitpunkt einen medizinischen Grund hatte.


So, und da Ordnungswidrigkeiten Recht gehandhabt wird wie Strafrecht muss euch jetzt der Richter schlüssig beweisen dass Ihr vor 5 Jahren KEINEN Grund hattet.
Und das kann er nicht.
Genau deshalb gibt es keine Maskenpflicht.
Jeder trägt das Ding freiwillig.
Druckt euch das aus.

Zitatende


LG
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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