Praktische Erfahrungen

D-Marker, Rostock (MV), Freitag, 11.02.2022, 20:20 (vor 1405 Tagen) @ Manuel H.3302 Views
bearbeitet von D-Marker, Freitag, 11.02.2022, 20:28

"Ein Gewerbetreibender oder die von ihm beauftragten Personen haben im übrigen nicht das Recht, sich die Maskenbefreiung (auf der oft die Diagnose steht) zeigen zu lassen. Er genügt seiner Pflicht, wenn er sich sagen läßt, der Kunde hätte eine."

Das ist richtig, Angestellte versuchen es immer wieder, meist aus Unkenntnis der Rechtslage. Ein paar hilfreiche Argumente in der Diskussion.

"Sind Sie kontrollberechtigt?"
"Warum weisen Sie sich nicht als kontrollberechtigt aus?"
Manchmal sage ich: "Mein Auto steht auf Ihrem Parkplatz, wollen Sie auch meinen Führerschein sehen?"

Erstes Überlegen der Gegenseite.

Dann kommt meine Argumentation, hier lose aufgeführt, je der Situation angepasst:

Die Maskenbefreiung zeige ich nicht Mal jedem Polizisten.
Nur dem Ordnungsamt. Das Ordnungsamt kann Polizisten im Rahmen einer Ausbildung berechtigen, die Maskenbefreiung zu kontrollieren. Voraussetzung ist, dass der Kontrollierende ein besonderes Treueverhältnis zum Staat hat, also Beamter oder öffentlicher Dienst (Z.B. viele Busfahrer).
Allein schon wegen Haftungsfragen.
Überlegen Sie mal, der erzählt meine ärztliche Diagnose weiter.
Nach entsprechender Ausbildung bekommt der Kontrollberechtigte eine Kontrollausweis, mit welchem er sich ausweist.
Und die Vollmacht, Ordnungsgelder auszusprechen.
Mit „Strafzettelblock.“
Kennen Sie doch von Fahrscheinkontrollen?

Wenn ich in Ihrem Laden etwas klaue, dürfen Sie ein Dokument von mir verlangen, auf welchem mein Name steht?
Nein, Sie müssen, auch wegen Datenschutz, die Polizei holen.
Hat sich das mit Corona geändert?

Dann hätte ich gerne Ihren Namen, ich möchte Anzeige erstatten wegen Amtsanmaßung und Nötigung.

„Ich habe Hausrecht.“
Das Hausrecht berechtigt sie nicht, Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu begehen.

Ich habe Hausrecht. Dann lasse ich Sie hier nicht rein.

Dann holen Sie bitte die Polizei. Ich möchte Anzeige gegen Sie erstatten, wegen Verstoßes gegen das Antidiskriminierungsgesetz.

Das war‘s vorerst, die häufigsten Fälle. Macht sich gut, das auswendig zu lernen.

Bei Nachfrage weitere Argumente.


LG
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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