Gleichfalls

D-Marker, Rostock (MV), Freitag, 11.02.2022, 21:05 (vor 1407 Tagen) @ stokk2887 Views
bearbeitet von D-Marker, Freitag, 11.02.2022, 21:16

Als Dank für den Dank ein fortgeschrittenes Argument, mit ernster Stimme zu verkünden:

"Das Ausspähen von Patientendaten ist kein Kavaliersdelikt! Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, da bewegen wir uns im Strafrecht."

(Diesen Tatbestand gibt es wirklich.)

Dann kommen erfahrungsgemäß nur solche Floskeln wie "Sie können ja die Diagnose zu halten."

Darauf ich: "Meinen Namen und meine Adresse auch?"

Was man dann noch vorzeigt, da brauchst Du net weiter zu fragen, die Gegenseite weiß selbst, wie alt sie jetzt aussieht...

Feix
D-Marker

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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