Haftung für Impfschäden

Michael Krause, Dienstag, 18.01.2022, 17:46 (vor 828 Tagen) @ DT2777 Views

Das ist in der Tat eine ganz andere Frage. Ist aber m.E. eine Scheindebatte. Die Hersteller haften für Impfschäden nach dem ArzneimittelG, dem ProdukthaftungsG und dem BGB. Offenbar haben aber die Vertragsstaaten der EU den Impfstoffherstellern diese Haftung abgenommen. Wäre dieses nicht geschehen, hätte der Hersteller das Risiko am Markt versichern müssen. Die Kosten hierfür hätte er auf den Preis aufgeschlagen.

Die Biontech SE war übrigens früher eine AG und wurde (wenn ich mich richtig erinnere 2019) umgewandelt.Das bietet sich an für Gesellschaften mit länderübergreifender Tätigkeit.


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