ist doch gar nicht nötig
Wer seine Versicherungen nicht freiwillig mit seinem Impfstatus versorgt hat, wird als ungeimpft geführt und vorgeladen.
Der Impfling hat dann ja die Möglichkeit, seinen Impfstatus nachträglich nachzuweisen oder sich halt, wenn er die Unterlagen nicht mehr findet, erneut impfen zu lassen.