Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

Durran, Sonntag, 17.10.2021, 19:33 (vor 893 Tagen) @ NST1011 Views

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmerinnen und Ar­beit­neh­mer, die kranken-, ren­ten-, pfle­ge­ver­si­che­rungs­pflich­tig und/oder bei­trags­pflich­tig nach dem Recht der Ar­beits­för­de­rung (SGB III) sind oder für die Bei­trags­an­tei­le zur ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung oder nach dem Recht der Ar­beits­för­de­rung zu zahlen sind.

Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gehören auch Aus­zu­bil­dende, Al­ters­teil­zeit­be­schäf­tigte, Prak­ti­kan­tin­nen und Prak­ti­kan­ten, Werk­stu­den­tin­nen und Werk­stu­den­ten sowie Per­sonen, die aus einem so­zial­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis zur Ableistung von ge­setz­li­chen Dienst­pflich­ten (z. B. Wehr­übung) ein­be­ru­fen werden, behinderte Men­schen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Ein­rich­tun­gen, Per­so­nen in Einrichtungen der Ju­gend­hilfe, Be­rufs­bil­dungs­wer­ken oder ähn­li­chen Einrichtungen für behinderte Men­schen sowie Per­so­nen, die ein freiwilliges so­zia­les, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bun­des­frei­willi­gen­dienst ableisten.

Mit den 13 Millionen Beschäftigten meine ich diejenigen, die tatsächlich ins das System einzahlen.
Die also Wertschöpfend tätig sind. Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst zähle ich natürlich nicht dazu, die werden aus Steuermitteln bezahlt.

Du kannst dir Ausrechnen wer da noch übrig bleibt von deinen 33 Millionen.


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