Aus den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik. Wer zahlt die Rechnung?

hörby, Samstag, 16.10.2021, 21:50 (vor 894 Tagen)2828 Views

Ein Schätzerkreis leuchtet in das Finanzloch der Krankenkassen und berichtet von einer Deckungslücke in Milliardenhöhe.

https://aktuelle-sozialpolitik.de/2021/10/13/finanzloch-der-krankenkassen/

Der Schätzerkreis rechnet »mit Ausgaben für die Krankenkassen von rund 284 Milliarden Euro, nach voraussichtlich 272 Milliarden Euro in diesem Jahr. Da gesetzlich festgeschrieben wurde, dass die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung im nächsten Jahr bei durchschnittlich 1,3 Prozent stabil gehalten werden sollen, muss die Lücke durch weiteres Geld vom Bund geschlossen werden. Der Bundeszuschuss fließt, wie auch die Krankenkassenbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, in den Gesundheitsfonds, aus dem Ausgaben der Kassen bestritten werden. Üblicherweise beträgt der Zuschuss 14,5 Milliarden Euro. Für das kommende Jahr waren bereits zusätzliche sieben Milliarden eingeplant. Mit weiteren sieben Milliarden würde der Zuschuss auf 28,5 Milliarden Euro anwachsen. Die Bundesregierung muss das per Verordnung auf den Weg bringen«, so dieser Beitrag: Krankenkassen fehlen sieben Milliarden. Komprimiert formuliert: Wir haben es bei den Bundeszuschüssen aus Steuermitteln mit diesem Rechenweg zu tun.

Vom DGB kam der kritische Einwurf, dass die amtierende Bundesregierung durch ihre Maßnahmen das Loch bei den Krankenkassen geschaffen hätte und dass sie deshalb auch über einen entsprechend höheren Bundeszuschuss die Rechnung zahlen müsse (die Frage der Kostenverteilung vor allem durch die zahlreichen Zusatzausgaben im Kontext der Bewältigung der Corona-Krise wurde hier bereits in dem Beitrag https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/09/18/wer-zahlt-die-zeche/ Mit „Wumms“ aus der Krise – aber wer zahlt die Zeche? Beispielsweise die Beitragszahler in der Gesetzlichen Krankenversicherung vom 18. September 2020 aufgerufen). Allerdings sei jeder erneute Zugriff auf die Rücklagen der Mitglieder bei den Krankenkassen (und damit auf Beitragsgelder) ungerecht und unverantwortlich. Ein solcher Zugriff hat aber für 2021 stattgefunden und er soll auch wieder im kommenden Jahr gemacht werden.

So etwas nennt man auch Missbrauch von zweckgebundenen Beiträgen.

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Mfg.H.


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