Ausweg bei angeordneter Quarantäne
Wer von einer Quarantäne betroffen ist, prüft sich auf Krankheitssymptome, trägt diese dem Hausarzt vor, der zu den Symptomen dann eine Krankheit diagnostiziert, die eine Krankschreibung für die Dauer der Quarantäne erfordert. Schon ist die Entgeltfortzahlung gesichert. Die Krankschreibung bekräftigt ja außerdem die Quarantäne-Notwendigkeit. Das ist dann sogar für viele Arbeitgeber wegen der U1-Estattung fast kostenneutral.