Korrekt! Die Anwältin hat keine Ahnung

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Freitag, 17.09.2021, 10:17 (vor 959 Tagen) @ Manuel H.1274 Views

Vereinfacht

Krank bis 6 Wochen: Entgeltfortzahlung durch AG und Erstattung der AG-Ausgaben an AG durch Krankenkasse

Quarantäne bisher: Entgeltfortzahlung durch AG und Erstattung der AG-Ausgaben durch das Bundesland als Entschädigungsleistung

Quarantäne zukünftig: Keine Entgeltfortzalung(spflicht) durch den AG und keine Entschädigungsleistung an AG durch Bundesland

Natürlich darf der AG freiwillig Gehalt während der Quarantäne zahlen, die Frage ist, welcher AG das tun wird.

Ohne Entschädigungsleistung seitens Land (gesetzlich verankert) besteht für den AG keine Pflicht zur Entgeltfortzahlung.

§56 IfSg Eine Entschädigung [...] erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.

Das ist doch wohl klar und deutlich, oder?

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


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