Zuständigkeit

Falkenauge, Montag, 12.04.2021, 20:10 (vor 1108 Tagen) @ Naclador786 Views

Die Familiengerichte sind nach § 1666 BGB eindeutig zuständig. Sie haben eine solche spektakuläre Entscheidung bisher nur noch nicht treffen müssen, da es diesen neuen Totalitarismus ja noch nicht so lange gibt.


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