Unsinn

Falkenauge, Sonntag, 11.04.2021, 17:08 (vor 1083 Tagen) @ Mephistopheles2636 Views

Dazu ist es nicht befugt. Die Schulpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, und über die Verassungswidrigkeit eines Gesetzes muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, während es hier um die Verfassungswidrigkeit einer Verordnung geht, die auch das Amtsgericht feststellen kann.
Freu Dich doch erst mal über diese tolle Entscheidung gegen den totalitären Mainstream, wie er auch in der Justiz vorherrscht.


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