Unbestimmte Rechtsbegriffe

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Dienstag, 17.11.2020, 15:16 (vor 1264 Tagen) @ Naclador3264 Views

eine Katastrophe der Gegenwart und von all den Arschgeigen, die sich in Landes- und Bundesparlament tummeln schon nicht mehr verstanden.
Unbestimmter Rechtsbegriff - er öffnet Tür und Tor für Willkür und man könnte annehmen, es ist genau so gewollt, denn fast alle neueren Gesetze sind gespickt damit. Schlechte handwerkliche Arbeit von schlechten Juristen und noch schlechteren Verfassungsorganen für doofe Abgeordnete aufbereitet.

Ähh, die sind gar nicht alle schlecht und doof? Ja dann muss ich unterstellen, dass es wohl doch genauso gewollt ist.

Man kann sich nur noch verheddern im Dickicht der unbestimmten Rechtsbegriffe.

Mal ein Beispiel gefällig?
§3 ArSchG
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Aha... Und nun?
Im Datenschutz genau das gleiche Dilemma. Egal was man macht, die Behörde sieht es dann anders und schon haste das Verfahren an der Backe.
Zum [[kotz]]

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Gruß
Der_Chris

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*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


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