Ihr wurde die Vorbereitung einer Straftat vorgeworfen

CalBaer, Dienstag, 14.04.2020, 01:29 (vor 2075 Tagen) @ BerndBorchert4105 Views

Wenn sie dann die Polizei befragt hat und sie machte einen sehr komischen Eindruck, kann durchaus die Einweisung in die Psychiatrie zur Beobachtung angeordnet werden, auch zu ihrem eigenen Schutz (z. B. bei Suizidgefahr). Der Arzt entscheidet dann nach rein med./psych. Befund, ob sie wieder entlassen wird.

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