Doch doch, unbedingt !

Beo2, NRW Witten, Dienstag, 07.04.2020, 20:04 (vor 1479 Tagen) @ DarkStar1192 Views

Keine Geschäftsbank... notwendig! Die braucht man hier nur, um direkt die Kontonummer zu haben, wo man das schöne Geld gleich hinbuchen kann.

Leider falsch! Auf das Girokonto des Schuldners kann die ZB (FED) kein "Geld DIREKT hinbuchen", da es sich um (girales) ZB-Geld handelt, welches die Hausbank nicht passiv verbuchen kann. Ein Girokonto des Schuldners ist ja ein Passivkonto der Bank.
Dieses ZB-Geld (sog. Geldbasis, Aggregat M0) kann nur auf der Aktivseite einer Geschäftsbank verbucht und bilanziert werden. Dort befinden sich aber nicht unsere Girokonten.

Sonst müsste man das Konto des Schuldners erst umständlich bei der ZB einrichten. [[zwinker]]

Eben! - NUR wenn der Schuldner (Nichtbank) ein Girokonto direkt bei der ZB (FED) hätte - wie es beim Staat und den Banken der Fall ist - dann würde die Kreditsumme der ZB DIREKT an ihn ergehen können. Im heutigen Bankensystem geht es aber nicht.
Nur wenn wir ALLE ZB-Konten (bei der BuBa) hätten, hätten wir ein sog. Vollgeld-System - worauf wir eigentlich ein implizites Verfassungsrecht haben, welches uns bewusst vorenthalten wird !!

Die Geschäftsbank ist jetzt nur noch durchreichender Posten. Den könnte man auch beim lokalen Bäcker einrichten, da kommen die meisten Leute ja auch mal vorbei. Aber dann würden sich doch einige wundern...

Nein, das geht nicht. Kein Bäcker oder Otto Normalunternehmer kann DIREKT von der ZB eine Geldüberweisung empfangen .. es sei denn: Bargeld, aber auch das nur theoretisch!

Gruß, Beo2


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