Sicher? Bisher bedeutete Widerruf ein Fest für den Darlehensnehmer:
Rückabwicklung (nicht: Kündigung) des Vertragsverhältnisses bedeutet:
- Rückzahlung der noch nicht getilgten Kreditsumme
- typischerweise Umschuldung bei einer anderen Bank zu nun niedrigeren Zinsen
- Verzinsung aller Einzahlungen ("Nutzungsersatz"); bei widerrufenen Lebensversicherungen wars sogar mit Gewinnbeteiligung.
- soweit ich weiß auch Rückerstattung der gezahlten Zinsen an den Kunden