Sicher? Bisher bedeutete Widerruf ein Fest für den Darlehensnehmer:

Echo, Sonntag, 29.03.2020, 08:15 (vor 1461 Tagen) @ Mephistopheles1212 Views
bearbeitet von Echo, Sonntag, 29.03.2020, 08:54

Rückabwicklung (nicht: Kündigung) des Vertragsverhältnisses bedeutet:
- Rückzahlung der noch nicht getilgten Kreditsumme
- typischerweise Umschuldung bei einer anderen Bank zu nun niedrigeren Zinsen [[top]]
- Verzinsung aller Einzahlungen ("Nutzungsersatz"); bei widerrufenen Lebensversicherungen wars sogar mit Gewinnbeteiligung.
- soweit ich weiß auch Rückerstattung der gezahlten Zinsen an den Kunden


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