Guthaben auf Girokonten sind bereits Eigentumsrechte

CalBaer, Dienstag, 10.03.2020, 18:45 (vor 2112 Tagen) @ Talleyrand2951 Views

Beim Bankgutenhaben ist man Glaeubiger der Bank genauso wie man bei Aktien nur Glaeubiger des Brokers (wer laesst sich noch heute Zertifikate vom Unternehmen ausstellen?) ist. Beides ist dem Kontrahentenrisiko ausgesetzt und man besitzt keienswegs ein Stueck vom Unternehmen, wie immer behauptet wird. Wieviel man wirklich besitzt, wird leider immer erst in einer Insolvenz deutlich. Aktienbesitzer sind immer nachrangigste Glaeubiger und gehen meist leer aus.

Besser ist Eigentum nur mit systemischen Risiko, z.B. staatlich verbrieftes Eigentum auf Grund und Boden oder Staatsanleihen. Noch besser ist Eigentum, welches weder Kontrahentenrisiko ausgesetzt ist, noch dass es vom Staat ohne Weiteres greifbar ist, da nicht erfasst und verbrieft: Bargeld, Gold u.a. Edelmetalle, Bitcoin. Natuerlich spielt da auch immer ein systemisches Risiko mit (z.B. Goldverbot, Geldabwertung durch Notenbanken), was aber relativ gering ist im Vergleich zu Immobilien (Enteignung), nicht zu sprechen von Unternehmens- und Bankenpleiten.

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Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
Info:
www.tinyurl.com/y97d87xk
www.tinyurl.com/yykr2zv2


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