Na ja.

Jacques, Samstag, 29.02.2020, 16:02 (vor 1536 Tagen) @ DT4601 Views

In D gibt es in dem Sinne kein bundesweit geltendes Epidemiegesetz. Die Verantwortung liegt bei jedem Bundesland, in der Chose richtig umzugehen.

Aber: Es gibt die Notstandsverfassung in D. Der Katastrophenartikel oder innere Sicherheit könnte angerufen werden. Dann könnte Mutti, der Bundesrat oder der Bundestag bundesweit Verfügungen erlassen
Das macht man sicher nicht so gerne....
Zumal diese N-Verfassung dann in Sachen Migration auch angerufen werden könnte ... da hätte die AfD Freude und die EU nicht.

Herrn Spahn und Mutti ist glaube ich so ganz wohl.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung