Wenn du meinst!

nereus, Mittwoch, 04.09.2019, 08:51 (vor 1668 Tagen) @ Kaladhor2184 Views

Hallo Kaladhor!

Du schreibst: Durch die Einschränkung im zweiten Satz wird das Recht auf freie Meinungsäußerung in dem zugrundeliegenden Medium torpediert! In den Anfängen waren Internet-Foren mit der Speakers Corner vergleichbar, dass ist heute nicht mehr der Fall. Und jede Einschränkung eines Grundrechts ist abzulehnen!

Ich sehe das noch immer anders.

Das Medium Standard bietet seinen Lesern die Möglichkeit deren Meinung kundzutun und das angeblich ohne Einschränkungen der Meinungen.
Wenn ich dieser Absicht folge und eine E-Mail an die Plattform sende, leitet sich daraus aber nicht grundsätzlich das Recht ab, daß diese Plattform diese Meinung auch veröffentlichen muß.

Ganz anders wäre das, wenn ich ein bezahltes Abo bei diesem Medium hätte und mir in dem Vertrag ein Gestaltungsrecht zugebilligt würde, wo z.B. das Veröffentlichen von Lesermeinungen ZUGESICHERT würde.

Aber so?

Wir müssen jetzt nicht über den Missbrauch von Rechten reden und dem unbedingten Gestaltungswillen der Macher im mehr oder weniger beleuchteten Hintergrund.

Es geht nur um die Frage, ob der Standard (oder jedes andere Medium) dazu verpflichtet ist alle im zugesendeten Kommentare zu veröffentlichen.
Und ich behaupte weiterhin: Das ist er nicht.

Gibt es hier einen mitlesenden Anwalt oder Profi im Medienrecht, der dazu etwas sagen könnte?

mfG
nereus


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