Das Strafrecht ist belanglos, solange sie nicht als Hexen und Ketzer verbrannt werden können

Mephistopheles, Dienstag, 09.07.2019, 14:13 (vor 1750 Tagen) @ Dieter2160 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Dienstag, 09.07.2019, 14:21

keine Sorge, das kommt wieder.
und zwar recht plötzlich.
Abschnitt ab; "Die Natur macht keine Sprünge"
Der Begriff "Schwarzer Schwan" war damals noch unbekannt.

Hallo Lenz-Hannover,

zivilrechtlich in Bezug auf Schadensersatzleistungen (in diesem Fall
Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, etc.) wird man vermutlich bei den
türkisch-bulgarischen Familien nichts holen können, selbst wenn eine
Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden könnte, was ich für
außerordentlich schwierig halte. Dann müßte man beweisen, daß die
Eltern ähnliches Tun befürworten.
- und strafrechtlich gibt es m.W. keine Handhabe. Bleibt nur den Eltern
die Kinder wegzunehmen, da sie nachweislich zur Erziehung nicht geeignet
sind. Aber wer will diese Kinder haben?

Früher, als die Kirchen noch Nächstenliebe übten, wurden diese Kinder in ein Heim gesteckt, das weit abgelegen war von jeder Stadt und wo sie eine Bildung von Nonnen und Patres erhielten. [[freude]]

Gruß Mephistopheles


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