Mindestens...

Andudu, Montag, 08.07.2019, 10:46 (vor 1725 Tagen) @ Dieter3872 Views

...befragen muss die Polizei sie dürfen, evtl. von entsprechend geschultem Personal, Kinder und Jugendliche kann man halt nicht wie Erwachsene anfassen.

Außerdem müssen natürlich die Eltern sich verantworten, für die Taten der Kinder oder mindestens für die verletzte Aufsichtspflicht.

Ich weiß nicht wie das genau geregelt ist, aber ich meine, die ein- oder andere Form der Sanktion ist da schon möglich, bis zur Unterbringung der Kinder in irgendeinem Kinderwohnprojekt für Problemkinder oder sowas.


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