Die Frage ist, ob die Eltern strafrechtlich belangt werden können.
Hallo Lenz-Hannover,
zivilrechtlich in Bezug auf Schadensersatzleistungen (in diesem Fall Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, etc.) wird man vermutlich bei den türkisch-bulgarischen Familien nichts holen können, selbst wenn eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden könnte, was ich für außerordentlich schwierig halte. Dann müßte man beweisen, daß die Eltern ähnliches Tun befürworten.
- und strafrechtlich gibt es m.W. keine Handhabe. Bleibt nur den Eltern die Kinder wegzunehmen, da sie nachweislich zur Erziehung nicht geeignet sind. Aber wer will diese Kinder haben?
Gruß Dieter