Die Frage ist, ob die Eltern strafrechtlich belangt werden können.

Dieter, Dienstag, 09.07.2019, 10:24 (vor 1746 Tagen) @ Lenz-Hannover2109 Views

Hallo Lenz-Hannover,

zivilrechtlich in Bezug auf Schadensersatzleistungen (in diesem Fall Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, etc.) wird man vermutlich bei den türkisch-bulgarischen Familien nichts holen können, selbst wenn eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden könnte, was ich für außerordentlich schwierig halte. Dann müßte man beweisen, daß die Eltern ähnliches Tun befürworten.
- und strafrechtlich gibt es m.W. keine Handhabe. Bleibt nur den Eltern die Kinder wegzunehmen, da sie nachweislich zur Erziehung nicht geeignet sind. Aber wer will diese Kinder haben?

Gruß Dieter


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