Danke @Xerxes @MS @Steppke

Ötzi, Mittwoch, 20.06.2018, 21:20 (vor 2108 Tagen) @ Ötzi4376 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 20.06.2018, 21:23

Vielen Dank für Eure Meinungen!

Mir stellen sich noch folgende Fragen:

Wie seht ihr die Chancen einer außergerichtlichen Einigung? Ich könnte mich im Gegenzug verpflichten, den Namen der Depotbank nicht zu veröffentlichen. Für den Fall des Scheiterns einer außergerichtlichen Einigung kann ich damit drohen, den Fall öffentlich bekannt zu machen unter Nennung der Depotbank.

Klagen kann ich sicherlich nur gegen die Depotbank. Mit der Stuttgarter Börse habe ich ja keinen Vertrag. Wenn die Depotbank keine Schuld trifft, müsste sie wohl ihrerseits die Börse verklagen.

Desweiteren stellt sich die Frage, wer eigentlich der Verkäufer der Anleihe war.
Wenn es stimmt, dass die Anleihe quasi im Nachhinein "nicht lieferbar" war, dann muss es entweder ein Computerfehler gewesen sein oder ein rechtswidriger Leerverkauf.


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